Anwaltskanzlei Brygida J. Braun im Grunewald, Berlin Wilmersdorf- Allgemeines Zivilrecht und Verkehrszivilrecht

Neben meinem Tätigkeitsschwerpunkt im Individual-Arbeitsrecht auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Seite bilden das allgemeine Zivilrecht und das Verkehrszivilrecht weitere wichtige Bereiche meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Allgemeines Zivilrecht:


Vielfach stellt uns der der Alltag vor mehr oder weniger erhebliche rechtliche Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder Mietrecht, wie z. B.:

Was ist zu tun, wenn eine Kaufsache trotz vertragsgemäßer Handhabung plötzlich nicht mehr funktioniert? Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer und in welchem Zeitraum kann er sie geltend machen? Wer muss was beweisen?

Welche Ansprüche bestehenden bei einem Werkvertrag gegen den Handwerker / Handwerksbetrieb, der den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat oder durch die Arbeiten sogar weitere Schäden am Eigentum des Bestellers verursacht haben?

Welche Ansprüche hat ein Mieter gegen den Vermieter, wenn in der gemieteten Wohnung trotz aller Sorgfalt erhebliche Miet-Mängel, wie Schimmel, Ungezieferbefall, etc. auftreten?

Wann und wie ist eine die Mietwohnung zu renovieren?

Können Renovierungsarbeiten durch den Mieter als Nichtfachmann auch selbst durchgeführt werden oder kann der Vermieter immer auf einer Renovierung durch einen Fachbetrieb bestehen? U. v. m.

Lassen Sie mich Ihre Rechtsprobleme im Alltag sachlich und lösungsorientiert angehen.


Verkehrszivilrecht:

Ein Verkehrsunfall kann unter strafrechtlichen, ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten betrachtet und bearbeitet werden. In meiner Kanzlei befasse ich mich ausschließlich mit der zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls.

Im ersten Schritt beantrage ich Akteneinsicht zur Ermittlung des Unfallhergangs und des Unfallgegners. Auf diese Weise kann ich nachvollziehen, wie es zum Unfall kam und wer für die Folgen einzustehen hat

Hierbei gilt der Grundsatz: Derjenige, der einen Unfall und damit bei jemand anderen einen Schaden verursacht hat, ist ihm gegenüber zum Ersatz der dadurch entstandenen Schäden verpflichtet.

Bei den erwähnten Ansprüchen handelt es sich zuerst um solche des Geschädigten gegenüber dem Unfallverursacher auf Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor dem Unfall gewesen ist (sog. Naturalrestitution), also z. B. der Reparatur des durch den Unfall beschädigten Fahrzeugs und anderer durch den Unfall zerstören Sachen.

Darüber hinaus können weitere Ansprüche auf Schadensersatz in Geld hinzukommen, insbesondere:

  • auf Nutzungsentschädigung im Hinblick auf das durch den Unfall beschädigte und reparaturbedürftige Fahrzeug
  • auf Erstattung unfallbedingter Arztkosten und Arzneimittelkosten
  • auf Schmerzensgeld für unfallbedingt erlittene Verletzungen, vorübergehende oder auch bleibende Gesundheitsschäden


Ich berate und unterstütze Sie engagiert und umfassend sowohl bei einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.





Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf